Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geschäftsbed. für Mietgeschäfte
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der SCHWINDT DIGITAL GmbH, Coburg, (nachfolgend SCHWINDT genannt) sind Bestandteil des Vertrags mit dem Auftraggeber. Diese gelten auch dann, wenn abweichenden Bedingungen des Auftraggebers nicht widersprochen wird. Der Vertragsinhalt ist in der Regel durch Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
Die im Vertrag festgelegten Preise verstehen sich - soweit nicht anders angegeben - exklusive Lieferung und Installation.
Für Softwareprodukte und in Systemlieferungen enthaltene Software gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Lizenzgebers.
2. Vertragsgegenstand
SCHWINDT liefert die im Vertrag aufgeführten Gegenstände und erbringt die festgelegten Leistungen. Sind die Leistungen nicht genau spezifiziert oder ändern sich die Ziele im Laufe von Projekten, so steht es SCHWINDT frei, die Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik entsprechend anzupassen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der im Vertrag festgelegten Preise, Honorare und Nebenkosten.
3. Angebotsgültigkeit
Angebote sind, wenn nicht anders festgelegt, zwei Wochen gültig. Sollten sich durch Vorlieferanten bedingte gravierende Änderungen (z.B. unerwartete Preisschwankungen oder Lieferprobleme) ergeben, ist SCHWINDT zum Rücktritt vom Angebot berechtigt. Ebenso ist SCHWINDT bei nicht ausreichender Bonität des Auftraggebers berechtigt, vom Angebot zurückzutreten.
Irrtümer sind vorbehalten.
4. Sachmängelhaftung
Für gewerbliche Kunden gilt eine Sachmängelhaftungsfrist von zwölf Monaten. SCHWINDT gibt weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen von Vorlieferanten in vollem Umfang an den Auftraggeber weiter ohne dafür selbst einzustehen.
5. Vertragsausführung
SCHWINDT ist zur Auftragsausführung nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung verpflichtet. SCHWINDT bringt hierzu ihr Fachwissen und ihre Erfahrung unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten des Auftraggebers ein.
Wenn für den Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart ist, schuldet SCHWINDT für Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungen nicht den Erfolg der Leistung. Die Leistung erschöpft sich in der Beratung bzw. Ausführung der Schulungs- oder Dienstleistung.
SCHWINDT ist berechtigt, sich zur Auftragsdurchführung der Mithilfe Dritter zu bedienen.
6. Vertragsdauer
Der Vertrag kommt zustande mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien bzw. durch eine Bestellung oder eine Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen, die Lizenzprodukte Dritter enthalten, ist ggf. die Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung des Lizenzgebers sowie die Annahme der Bestellung durch den Lizenzgeber notwendig für das Zustandekommen des Vertrags. Unabhängig davon werden mit Nutzung des Softwareproduktes alle Lizenzbedingungen, auch die von Dritten, uneingeschränkt akzeptiert. Die Lizenzbedingungen können unter www.schwindt.eu/service/recht/ eingesehen werden.
Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Ablauf der Vertragszeit. Der Vertrag kann von beiden Seiten vorzeitig nur aus wichtigem Grund, z.B. bei gravierenden Pflichtverletzungen einer Vertragspartei, gekündigt werden. SCHWINDT hat für diesen Fall Anspruch auf die Vergütung bereits erbrachter Leistungen.
Für Lizenzprodukte mit Beteiligung Dritter und ggf. deren Wartung gilt die Vertragsdauer gemäß Lizenzvereinbarung.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung von Kaufpreisen, Gebühren, Honoraren und Nebenkosten ist 14 Tage nach Lieferung bzw. Ausführung und Rechnungstellung (Rechnungsdatum) ohne jeden Abzug fällig.
Bei Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungsaufträgen von mehr als 30 Tagen Dauer oder bei Unterbrechungen von mehr als 30 Tagen kann eine anteilige monatliche Abrechnung erfolgen. Werden bestellte Leistungen oder Komponenten aus einem Gesamt- oder Festpreisangebot nicht innerhalb von 30 Tagen vom Auftraggeber abgerufen, ist SCHWINDT zur Berechnung des Gesamt- oder eines Teilbetrags nach billigem Ermessen berechtigt. Nicht abgerufene Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungen werden einem Konto gutgeschrieben. Das Guthaben verfällt nach der gesetzlichen Frist.
Sofern nicht anders vereinbart, werden Gebühren für Software und Online Services im Voraus in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich - sofern nicht abweichend angeboten - in EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Auftraggeber über.
9. Eigentumsvorbehalt
SCHWINDT behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag vor.
Der Auftraggeber hat die Liefergegenstände bis zum Übergang des Eigentums auf ihn in dem Zustand zu erhalten, in dem sie geliefert wurden und für jede Veränderung, Beschädigung und jeden Verlust einzustehen.
10. Termine
Der Zeitpunkt der Lieferung geht aus Angebot und Bestellung hervor und bedeutet eine Absichtserklärung, die nach besten Möglichkeiten eingehalten wird. Teillieferungen sind zulässig, sofern eine wirtschaftliche Nutzung möglich ist.
Werden ausdrücklich feste Termine vereinbart, so sind diese für beide Seiten verbindlich.
Beide Parteien haben Terminüberschreitungen nicht zu vertreten in Fällen von Höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, kriegerischen Handlungen, Aufruhr, unvorhersehbaren Betriebsstörungen, Lieferschwierigkeiten von Vorlieferanten und Krankheit.
11. Voraussetzungen für die Leistungserbringung
Der Auftraggeber gewährt SCHWINDT und ihren Erfüllungsgehilfen Zugang zu allen zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen und Informationen. Notwendige Unterstützung wird auf Anforderung von SCHWINDT rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Eine vom Auftraggeber benannte Kontaktperson steht SCHWINDT als Ansprechpartner zur Verfügung und ist berechtigt, notwendige Erklärungen und Anweisungen bezüglich der Vertragsausführung zu geben.
Für die Auftragsabwicklung im Haus des Auftraggebers werden SCHWINDT geeignete Räumlichkeiten und Arbeitsmittel überlassen.
Diese Leistungen erbringt der Auftraggeber für SCHWINDT kostenfrei.
Fehlen die Voraussetzungen für die Leistungserbringung auch nur teilweise und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann SCHWINDT – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Liefertermins bzw. der Lieferfrist und der vereinbarten Preise bzw. Vergütungen verlangen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, so ist SCHWINDT berechtigt, nach Ablauf einer angemessen zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. SCHWINDT hat für diesen Fall Anspruch auf die Vergütung bereits erbrachter Leistungen entsprechend dem Umfang und der Dauer der Leistungen.
12. Geheimhaltung
Für die SCHWINDT DIGITAL GmbH haben Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen einen großen Wert. Wir haben umfangreiche Maßnahmen zum Schutz von vertraulichen Informationen ergriffen. Deshalb haben wir ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) entsprechend dem Fragenkatalog zur Informationssicherheit des Verbandes der Automobilindustrie (VDA ISA) implementiert. Die Bewertung wurde von einem Auditanbieter durchgeführt, in diesem Fall dem TISAX Auditanbieter (DEKRA Certification GmbH). Das Ergebnis ist ausschließlich über das ENX-Portal abrufbar.
Scope-ID: S45YMP
Assessment-ID: ACPT5W
SCHWINDT verpflichtet sich, Informationen und Unterlagen des Auftraggebers, die ihr im Rahmen der Auftragsausführung zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die allgemein zugänglich sind. Im Rahmen der Geschäftspartnerschaften mit Dassault Systèmes und weiteren Unternehmen ist SCHWINDT berechtigt, zur Auftragsausführung erforderliche sowie branchenübliche vertriebsbezogene Daten an diese Unternehmen weiterzugeben, sofern eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen SCHWINDT und diesen Unternehmen besteht.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für Erfüllungsgehilfen von SCHWINDT.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Inhalte und Ergebnisse der Auftragsausführung nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber sichert zu, keine geheimen/streng vertraulichen Daten an Schwindt weiterzugeben oder Zugriff auf solche Daten zu ermöglichen.
13. Umgang mit personenbezogenen Daten nach EU Datenschutz-Grundverordnung
- SCHWINDT verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung des Auftrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. SCHWINDT verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten zur regelmäßigen werblichen Information über auftragsnahe Lösungen von SCHWINDT beziehungsweise seiner Vertragspartner, darüber hinaus nur für die in einer Einwilligung durch die betroffene Person bestimmten Zwecke.
- SCHWINDT beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
- SCHWINDT sichert zu, dass die zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen werden angemessen regelmäßig wiederholt. SCHWINDT trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.
- Die Auftragsverarbeitung erfolgt innerhalb der EU oder des EWR.
- Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass SCHWINDT die Daten speichern, zur Auftragsausführung verwenden und an weitere Vertragspartner oder Sublieferanten innerhalb der EU/EWR weitergeben darf. Die Weitergabe in Drittländer darf erfolgen, wenn die zusätzlichen Anforderungen der Art. 44 ff. DS-GVO für Verarbeitungen in Drittstaaten eingehalten werden.
- SCHWINDT übermittelt zur Absicherung von Aufträgen personenbezogene Daten an die Creditsafe Deutschland GmbH, Schreiberhauer Straße 30, 10317 Berlin.
- Auftragsdaten werden entsprechend der für Deutschland geltenden Gesetzgebung aufbewahrt und nach den gesetzlichen Fristen gelöscht oder dem Zugriff entzogen.
- SCHWINDT stellt dem Auftraggeber auf Anforderung alle ihn betreffenden gespeicherten Daten auf geeignete Art und Weise zur Verfügung. Über das SCHWINDT Kundenportal können Sie jederzeit Ihre Daten einsehen, anpassen oder löschen.
14. Verjährung von Schadenersatzansprüchen
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung vertraglicher Pflichten verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis bzw. Offenkundigkeit des Fehlverhaltens von SCHWINDT, spätestens jedoch ein Jahr nach Vertragsende.
15. Hotline
Erbringt SCHWINDT Unterstützungsleistungen in telefonischer Form einschließlich Ferndiagnose/-wartung, erfolgt die Auftragserteilung durch die formlose - auch per Telefon oder E-Mail - Anforderung des Auftraggebers. Sofern keine anderweitige Regelung (schriftlich oder in Abstimmung mit einem zuständigen Vertriebsmitarbeiter) besteht, werden die erbrachten Leistungen für CATIA- und 3DEXPERIENCE- Support zu einem Satz von 39,00 EUR je angefangener Viertelstunde (entspricht 156,00 EUR pro Stunde), für SmarTeam, vierS und alle anderen Leistungen zu einem Satz von 62,50 EUR je angefangener Viertelstunde (entspricht 250,00 EUR pro Stunde) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erbracht. Telekommunikationsgebühren sind enthalten.
16. Reisekosten
Reisekosten werden nach Beleg, gesetzlicher Verpflegungspauschale und 1,35 EUR pro PKW-km abgerechnet. SCHWINDT obliegt die Auswahl von angemessenem Verkehrsmittel und Unterkunft.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir die Fahrtkilometer zum Ort der Leistungserbringung von der Lokation des eingesetzten Mitarbeiters. Die Mitarbeiter werden nach Befähigung zur Leistungserbringung ausgewählt.
17. Haftung
Für Schäden, die durch SCHWINDT oder ihre Erfüllungsgehilfen infolge von Verletzung ihrer vertraglichen oder Sorgfaltspflichten oder in anderer Weise herbeigeführt werden, wird die Haftung von SCHWINDT auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beschränkt.
Auch für Folgeschäden oder Schäden, die durch Verschulden bei Vertragsschluss entstehen, haftet SCHWINDT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Weiterhin haftet SCHWINDT bei Mängeln, wenn dies nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen festgelegt ist.
Jegliche weitere Haftung ist ansonsten ausgeschlossen.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Klägers.
Für Lizenzverträge mit Beteiligung Dritter gelten Rechtswahl und Gerichtsstand gemäß der jeweiligen Lizenzvereinbarung.
Coburg, den 1. Februar 2024
Geschäftsbedingungen für Hardware Mietgeschäfte
Die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen für Hardware Mietgeschäfte der Schwindt DIGITAL GmbH, Coburg, (nachfolgend SCHWINDT genannt) sind Bestandteil des Vertrags mit dem Mieter. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SCHWINDT in der jeweils aktuellen Fassung.
1. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt am Tag nach Anlieferung bzw. Installation des Mietgegenstands durch SCHWINDT und endet am Tag vor dem Verlassen des Hauses des Mieters bzw. dessen Niederlassungen.
2. Mietgebühr
Die Mietgebühr ergibt sich aus dem Mietvertrag, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Mietabrechnung erfolgt monatlich. Darüber hinausgehende Mietzeiten werden tagesgenau abgerechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug ist SCHWINDT berechtigt, die sofortige Rücksendung des Mietgegenstands zu fordern bzw. ihn auf Kosten des Mieters zurückzuholen.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe des Mietgegenstands auf den Mieter bzw. SCHWINDT über.
5. Gebrauch des Mietgegenstands
Den Gebrauch des Mietgegenstands hat der Mieter nur von Fachkräften entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise vornehmen zu lassen. Der Mieter hat alle Instruktionen des Herstellers oder von SCHWINDT genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen von SCHWINDT zu befolgen. Der Mieter ist für jeden Schaden, der durch Nichtbeachten der Vorschriften und Instruktionen entsteht, verantwortlich. SCHWINDT ist berechtigt, den Mietgegenstand am Einsatzort überprüfen zu lassen.
Der Mieter hat den Mietgegenstand in seinem Besitz zu belassen. Ohne schriftliche Genehmigung von SCHWINDT ist es nicht zulässig, den Mietgegenstand außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen und ihn dort zu verwenden. Wird eine Verbringung ins Ausland vereinbart, ist der Mieter verantwortlich für die Einhaltung aller Ausfuhrbestimmungen. Der Mieter haftet für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die SCHWINDT durch einen Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen.
Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter SCHWINDT sofort zu benachrichtigen und deren Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an den Geräten durchzuführen, es sei denn SCHWINDT hat ihn hierzu schriftlich ermächtigt. Soweit Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl von SCHWINDT Anspruch auf Ersatzlieferung oder sofortige Nachbesserung des Geräts. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers oder von SCHWINDT, Schilder und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietgegenstand zu belassen, jede Änderung des Mietgegenstands ist unzulässig.
Sämtliches Zubehör ist Teil des Mietgegenstands. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben.
6. Software
Software, die mitgeliefert wird, darf ausschließlich nach den Bedingungen der Lizenzgeber benutzt werden. Der Mieter steht dafür ein, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Dem Mieter ist bekannt, dass missbräuchliche Benutzung Schadenersatzansprüche durch den Lizenzgeber nach sich ziehen können. Er stellt insoweit SCHWINDT von allen Ansprüchen der Lizenzgeber frei.
PLM-Software von Dassault Systèmes oder anderer Hersteller ist in keinem Fall Gegenstand des Mietvertrags, wenn keine zugehörige Lizenzvereinbarung mit dem Lizenzgeber (z.B. per End User Order Form) vorliegt. Die Bedingungen der Lizenzvereinbarung sind vorrangig, auch bezüglich der Mietdauer.
Coburg, den 11.12.2020